Psychiatrie und Psychotherapie
Behandlungskosten
Die stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie wird durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Die Deckung für die Halbprivat- und Privatabteilung hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die Klinik holt die notwendigen Kostengutsprachen bei den Krankenversicherern ein.
Kostenbeteiligung des Versicherten
Die Versicherten haben gemäss Krankenversicherungsgesetz einen Beitrag von 15 CHF pro Tag zu leisten. Keinen Beitrag zu entrichten haben Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind.
Jahresfranchise und Selbstbehalt
An alle von der Krankenkasse übernommenen Kosten zahlen die Versicherten 10% Selbstbehalt bis zum Höchstbetrag von 700 CHF pro Kalenderjahr. Dazu kommt die Jahresfranchise von 300 CHF (oder mehr, wenn Sie eine höhere Franchise gewählt haben). Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlen keine Franchise, der Selbstbehalt beträgt maximal 350 CHF.
Nicht gedeckte Kosten während des Klinikaufenthalts
Patienten mit Wohnort in einem anderen Kanton als Schaffhausen und Zürich brauchen eine Kostengutsprache des Wohnortkantons, wenn sie nicht über eine Zusatzversicherung verfügen (allgemeine Abteilung ganze Schweiz, Halbprivat- oder Privatabteilung). Diese wird durch den zuweisenden Arzt oder die Klinik eingeholt.
Einige zusätzliche Kosten, die während einer stationären Behandlung anfallen können, sind nicht durch die Krankenkasse gedeckt. Dies sind insbesondere Transportkosten. Die Taxordnung der Spitäler Schaffhausen gibt darüber Auskunft. Wichtig: Während der stationären Behandlung zahlt die Krankenkasse keine ambulanten Leistungen, zum Beispiel beim Hausarzt. Nehmen Sie solche Leistungen trotzdem in Anspruch, müssen Sie diese selber zahlen, wenn die Krankenkasse dafür nicht zusätzlich eine Kostengutsprache abgegeben hat.
> Taxordnung der Spitäler Schaffhausen
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